Stirbt ein Mensch zu Hause und wird von Angehörigen aufgefunden, ist das eine emotionale Ausnahmesituation. Dennoch muss unmittelbar nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden, um den Tod des Verstorbenen offiziell festzustellen und den Totenschein auszustellen. Der ist nämlich ein wichtiges Dokument, das für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt wird.
Stirbt jemand im öffentlichen Raum - etwa bei einem Unfall - muss unmittelbar der Rettungsdienst verständigt werden. Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, werden die ersten organisatorischen Angelegenheiten von der Einrichtung geregelt und die Angehörigen kontaktiert.
Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied
Das sollten Sie innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall erledigen:
Wohnung versorgen
Bestattungsinstitut auswählen
Bestattungsvertrag und Leistungsumfang mit dem Bestatter festlegen; welche Aufgaben möchten Sie selbst übernehmen?
Auswahl von Sarg, Urne, Totenbekleidung, Umfang der Trauerfeier festlegen
Abholung des Verstorbenen und Überführung des Leichnams
Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen
Ein eventuell vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben
Bis zur Trauerfeier und Beerdigung oder Bestattung:
Viele dieser Aufgaben können Sie vom Bestattungsinstitut erledigen lassen.
Bestattungsform bestimmen
Friedhof und Grab auswählen, Grabnutzungsrechte erwerben oder verlängern
Einen Termin für Bestattung mit dem Friedhofsträger vereinbaren
Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
Todesanzeige aufsetzen und Trauerkarten verschicken
Grabschmuck bestellen
Räumlichkeiten für die Trauerfeier reservieren
Das ist nach der Beisetzung zu erledigen:
Danksagungskarten verschicken
Laufende Zahlungen abbrechen und Verträge, Mitgliedschaften, Miete, Strom, Telefon kündigen
Den Verstorbenen bei Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Behörden, Ämtern, usw. abmelden
Eine Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
Räumung der Wohnung
Nach Testamentseröffnung: Erbschein beantragen
Die Grabpflege liegt bei den Angehörigen, kann aber auch an eine Gärtnerei übergeben werden.